Zahl der Selbstanzeigen trotz verschärfter Strafvorschriften hoch

Zur Überraschung vieler Beobachter wurde nun u. a. von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer veröffentlicht, dass auch im Januar und Februar 2015 eine große Anzahl von Selbstanzeigen eingereicht wurde. Dies verwundert, weil aufgrund der deutlich verschärften Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige (Verlängerung von Verjährungsfristen und Strafzuschlägen) augenscheinlich mit einem Rückgang an Selbstanzeigen gegenüber 2014 gerechnet wurde.

Bei genauerer Betrachtung lässt sich jedoch ein Umstand nicht verkennen. Die neuen Regelungen mögen verschärft wirken. Bei sorgfältiger Bearbeitung durch einen erfahrenen Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht, werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige weiterhin erfüllbar bleiben und der Steuerpflichtige straffrei bleiben. Gleichzeitig verjährten mit Ablauf des Dezembers 2014 die ältesten und damit – von der Zinsbelastung betrachtet – höchsten Steuerverbindlichkeiten. Insofern lohnt sich manchmal das Rechnen und ein wenig Geduld.

Wir beraten Sie hierzu gerne.