Nachdem die neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferungen, die ursprünglich zur Jahresmitte 2012
verpflichtend werden sollten, unverändert großer Kritik aus der Wirtschaft
unterlagen, hat das Bundesfinanzministerium die Neuregelung weiter
verschoben. Danach können die bisherigen Regelungen weiter angewandt werden,
bis durch die Finanzbehörden erneut Regelungen bekannt gegeben werden.