Umsatzsteuerliche Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Neuregelung tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft

Ursprünglich sollten bereits ab dem 1. Januar 2012 neue Nachweispflichten für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen gelten. Insbesondere ging es um die sogenannten „Gelangensbestätigungen“. Nachdem sich die ursprünglichen Regeln als nicht praxistauglich herausgestellt hatten und mehrfach verschoben wurden, treten diese nunmehr zum 1. Oktober 2013 endgültig in Kraft. Danach kann nunmehr – abweichend von der ursprünglich gedachten Regelung – das „Gelangen“ einer Lieferung in das Gemeinschaftsgebiet mit allen zulässigen Belegen erfolgen, u.a. der Gelangensbestätigung, Frachtbriefen oder Einlieferungsbelege von Postsendungen. Die Gelangensbestätigung muss dabei nicht zwingend für jeden Umsatz einzeln ausgestellt werden, sondern kann auch alle Umsätze eines Kalendervierteljahres umfassen. Darüber hinaus ist auch eine elektronische Übermittlung der Bestätigung zulässig.