Umsatzsteuer: keine Geschäftsveräußerung bei Immobilienverkauf durch Bauträger

Sucht der Bauträger für selbst errichtete Objekte (z.B. Gewerbeobjekte) vor Veräußerung einen Mieter, um im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfolgten Vermietung besser veräußern zu können (und tritt damit kurzfristig als Vermieter auf), bleibt sein Geschäftsfeld dennoch die Errichtung von Gebäuden. Der Verkauf des vermieteten Objekts stellt umsatzsteuerlich sodann entsprechend keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, weil ein von der Tätigkeit des Bauträgers abweichendes Vermietungsunternehmen entsteht. Dies ist das Ergebnis des Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.11.2014 (7 K 7283/12).

Um nicht mit enormen Umsatzsteuerbelastungen konfrontiert zu werden, sollte ein Immobilienkaufvertrag daher stets auch steuerlich geprüft werden.