Übergangsfrist für nicht authentifizierte Voranmeldungen läuft aus!

Bereits bislang sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung mit elektronischem Zertifikat authentifiziert an die Finanzbehörden zu übermitteln. Die OFD Karlsruhe weist in einer aktuellen Pressemitteilung nochmals darauf hin, dass die Übergangsfrist für die authentifizierte Übermittlung mit Ablauf des 31. August 2013 ausläuft und sodann Voranmeldungen nur noch in authentifizierter Form angenommen werden. Sofern Sie Ihre Voranmeldungen selbst erstellen, sollte ein entsprechendes Zertifikat somit kurzfristig bei den Finanzbehörden beantragt werden, sofern noch nicht erfolgt.