Winterdienst

09. 01. 2013

Wenn es hoffentlich wieder schneit: Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehen!

Nach den offiziellen Erlassen des Bundesfinanzministerium ist die Schneeräumung nur auf privatem Grund und Boden als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt, nicht aber auf öffentlichem Grund und Boden.

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