Teilbetrieb

13. 02. 2013

Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. § 1 Abs. 1a UStG auch bei Teilvermögensveräußerung möglich

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt nicht voraus, dass der Veräußerer tatsächlich seine gesamte Geschäftstätigkeit einstellt bzw. verkauft.

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