Strafverteidigungskosten

11. 09. 2013

Strafverteidigungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Die Kosten eines Strafprozesses sind zumindest dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dieser Prozess in einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat mündet.

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16. 05. 2012

Strafverteidigungskosten sind steuerlich nicht abziehbar

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14.12.2011 (2 K 6/11) entschieden, dass grundsätzlich Strafverteidigungskosten privat zu verantworten sind und daher nicht als Werbungskosten oder …

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