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Strafverteidigungskosten
11. 09. 2013
Strafverteidigungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Die Kosten eines Strafprozesses sind zumindest dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dieser Prozess in einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat mündet.
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16. 05. 2012
Strafverteidigungskosten sind steuerlich nicht abziehbar
Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14.12.2011 (2 K 6/11) entschieden, dass grundsätzlich Strafverteidigungskosten privat zu verantworten sind und daher nicht als Werbungskosten oder …
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