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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
25. 07. 2014
§ 13b UStG bei Bauleistungen: und schon wieder ändert sich etwas
Nach dem der Bundesfinanzhof die Regelungen zur Anwendung § 13b UStG bei Bauträgern abweichend vom Gesetzgeber ausgelegt hat, werden die gesetzlichen Regelungen geändert.
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27. 11. 2013
Bundesfinanzhof schränkt Anwendung des § 13b UStG bei Bauträgern ein
Die Verlagerung der umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauträger nach § 13b UStG wurde in einem am 27. November 2013 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.13 (V R 37/10) eingeschränkt.
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