Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

25. 07. 2014

§ 13b UStG bei Bauleistungen: und schon wieder ändert sich etwas

Nach dem der Bundesfinanzhof die Regelungen zur Anwendung § 13b UStG bei Bauträgern abweichend vom Gesetzgeber ausgelegt hat, werden die gesetzlichen Regelungen geändert.

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27. 11. 2013

Bundesfinanzhof schränkt Anwendung des § 13b UStG bei Bauträgern ein

Die Verlagerung der umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauträger nach § 13b UStG wurde in einem am 27. November 2013 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.13 (V R 37/10) eingeschränkt.

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