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Anwendungserlass zur Berichtigungserklärung gemäß § 153 AO
Das Bundesministerium der Finanzen hat in dem neuen Anwendungserlass für § 153 Abgabenordnung (AO) versucht, das Spannungsverhältnis zwischen einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO und der Berichtigungserklärung gemäß § 153 AO zu lösen und einheitliche Maßstäbe für die Bewertung herauszugeben. Hintergrund … Anwendungserlass zur Berichtigungserklärung gemäß § 153 AO weiterlesen
WeiterlesenSteuer-CD Finanzamt hat Beweislast
Steuer-CDs führten zu vielen Selbstanzeigen Der Ankauf eine Steuer-CD durch die Finanzverwaltung war in den letzten Jahren immer ein großes Thema in der Presse. Grund hierfür ist, dass auf diesen CDs regelmäßig die Namen und Daten von Anlegern mit Geldanlagen … Steuer-CD Finanzamt hat Beweislast weiterlesen
WeiterlesenVerschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015
Zum 1. Januar 2015 sollen die verschärften Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung in Kraft treten. Positiv anzumerken ist, dass die Selbstanzeige weiterhin möglich bleibt. Allerdings werden die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen deutlich verschärft.
Als besondere Voraussetzung für strafbefreiende Wirkund der Selbstanzeige wird bei vorsätzlicher Steuerverkürzung/-hinterziehung gesetzlich geregelt, dass eine vollständige Selbstanzeige betreffend aller Steuern der 10 Kalenderjahre einzureichen ist. Dieses gilt unabhängig von der Schwere der Steuerhinterziehung und vom Eintritt der Strafverfolgungsverjährung.
Darüber hinaus werden die Strafzuschläge staffelweise erhöht. In Abhängigkeit von den hinterzogenen Steuern wird die bisherige Schwelle von bisher 50.000 EUR pro Steuerart und Veranlagungszeitraum auf nunmehr 25.000 EUR reduziert bei gleichzeitiger Anhebung des Zuschlagsatzes von 5 auf 10 % der hinterzogenen Steuern, ab 100.000 bis 1 Mio. EUR beträgt der Zuschlag dann 15 % und über eine Mio. EUR hinterzogenen Steuern pro Veranlagungszeitraum und Steuerart 20 %, um das Verfolgungshindernis zu erlangen.
Die tatsächliche Entrichtung der daneben fälligen Nachzahlungszinsen wird ebenfalls Voraussetzung dafür, dass die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung erlangt.
Eine Erleichterung und zugleich Rückbesinnung auf die alte Rechtslage tritt im Bereich Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung ein. Danach wird die Wirksamkeit einer Teilselbstanzeige in § 371 Abs. 2 a Abgabenordnung wieder durch die schon damals geltende Formulierung „soweit“ in der Gesetzesformulierung verankert.
Bei den Sperrgründen im Zusammenhang mit einer angekündigten oder bereits begonnenen Außenprüfung erfolgt eine Modifikation: Danach soll eine (in zeitlicher Hinsicht) partielle Selbstanzeige zulässig sein für Steuerstraftaten einer Steuerart, die nicht Gegenstand des sachlichen und zeitlichen Umfangs einer angekündigten oder durch Erscheinen des Amtsträgers bereits begonnenen Außenprüfung sind. Eine Verschärfung tritt allerdings für Anstifter oder Gehilfen ein. Für diese tritt die Sperrwirkung mit Bekanntgabe der Außenprüfung ein, gleich ob sie hiervon tatsächlich Kenntnis hatten.
Darüber hinaus werden die Anlaufhemmung modifiziert (die 10-Jahresfrist beginnt z.B. bei Kapitalerträgen aus außereuropäischen Staaten Zinsen erst deutlich später, so dass durchaus auch mehr als 10 Jahre rückwirkend in der Selbstanzeige zu erklären sein können) sowie weitere Sperrwirkungstatbestände aufgenommen. Für weitere Beratungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel A. Wolff als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.
Weiterlesenwolffsaemannzündel im Interview bei RTL und n-tv
Heute Morgen ist Herr Daniel A. Wolff zum Prozessauftakt gegen Uli Hoeness bei RTL im Interview zu sehen.
WeiterlesenDie strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird weiter verschärft!
Das Positive: auch zukünftig ist die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung möglich, nur werden die Voraussetzungen hierfür weiter verschärft.
WeiterlesenRegeln gegen Steuerhinterziehung werden verschärft
Neben einer Verschärfung der Regeln gehen auch ausländische Banken immer restriktiver mit Steuerhinterziehern um.
WeiterlesenSteuerhinterziehung kann ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Die Abrechnung von zwei geringfügige Beschäftigten statt dem tatsächlichen Arbeitnehmer rechtfertigt eine Kündigung.
WeiterlesenFinanzamt droht Rentnern mit Steuerstrafverfahren
Immer mehr Rentner bekommen Post vom Finanzamt mit der Bitte, rückwirkend Steuererklärungen einzureichen. Bei Nichteinreichung von Steuererklärungen und offener Steuernachzahlungen gehen die Finanzämter verstärkt dazu über, Steuerstrafverfahren einzuleiten.
WeiterlesenErgänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet
Am 5. April 2012 haben Deutschland und die Schweiz in Bern ein Ergänzungsprotokoll zum gemeinsamen Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt unterzeichnet. Das Protokoll führt zu Anpassungen und Erweiterungen des Abkommens. Die wichtigsten Anpassungen sind:
WeiterlesenDeutschland und Luxemburg unterz. Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg haben am 23. April 2012 in Berlin ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
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