Sonderabschreibungen

10. 10. 2012

Investitionsabzugsbetrag auch für Photovoltaikanlagen deren Strom nicht vollständig in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird

Bislang konnte für den Erwerb einer Photovoltaikanlagen ein steuermindernder Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen nur dann geltend gemacht werden, wenn nicht mehr als 10% des erzeugten Stroms für eigene Zwecke (privat) genutzt wurden.

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