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10. 06. 2016
Grunderwerbsteuerpflicht für Share Deals?
Bisher keine Grunderwerbsteuer bei Share Deals Während der Kauf eines Grundstücks selbst (so genannter „Asset Deal“) der Grunderwerbsteuer unterliegt, gilt für den Kauf von immobilienhaltenden Gesellschaften (so genannter „Share Deal“) eine Grunderwerbsteuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung greift dann, wenn ein Käufer weniger als … Grunderwerbsteuerpflicht für Share Deals? weiterlesen
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03. 10. 2012
Grunderwerbsteuer: „RETT-Blocker“-Strukturen sollen nicht mehr möglich sein
Es wird auf Antrag des Bundesrates diskutiert, im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2013 (JStG 2013) das Grunderwerbsteuergesetz dahingehnd zu ändern, dass Gestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei share-deals zu unterbinden.
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