Schuldzinsen

16. 05. 2014

Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie

Auch nach einer steuerfreien Grundstücksveräußerung können Schuldzinsen auf das verbliebene Immobiliendarlehen steuerlich abziehbar sein.

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