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Schuldzinsen
16. 05. 2014
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
Auch nach einer steuerfreien Grundstücksveräußerung können Schuldzinsen auf das verbliebene Immobiliendarlehen steuerlich abziehbar sein.
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