Schenkung

16. 01. 2013

Zu niedrige Geschäftsführungsvergütung an KG-Komplementär stellt keine Schenkung an die Kommanditisten dar

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine zu niedrige, für den Komplementär nicht kostendeckende Geschäftsführungsvergütung der KG keine Schenkung an die Kommanditisten darstellt.

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