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Scheidung
31. 10. 2012
Kosten der Eheschließung keine außergewöhnliche Belastung
Die Kosten der Eheschließung stellen nach einem aktuellen Urteil keine außergewöhnliche Belastung dar, auch wenn die Ehegatten von unterschiedlichen Kontinenten stammen, weil „interkontinentale“ Ehen keine Besonderheit mehr darstellen. Daneben ist der Abzug auch deshalb ausgeschlossen, weil das Zusammenleben auch ohne Trauschein möglich ist.
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