Honorar

01. 05. 2013

Honorar für mehrjähriges Mandat eines Rechtsanwalts stellt in der Regel keine ermäßigt zu besteuernden außerordentliche Einkünfte dar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein berufsübliches Honorar eines Rechtsanwalts für eine mehrjährige Tätigkeit regelmäßig nicht zu nach § 34 EStG ermäßigt zu besteuernden Einkünften führt.

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