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25. 07. 2012

Betriebsprüfer dürfen im Rahmen der Prüfung Fotos mit ihrem Diensthandy für Beweiszwecke machen

Nachdem die Finanzämter im Rahmen von Betriebsprüfungen schon bereits seit mehreren Jahren weitgehende Zugriffsrechte auf digitale Daten verlangen können, hat sich die OFD Magedeburg in einer Verfügung vom 20, Februar 2012 nun erstmals für Zwecke der Umsatzsteuer-Nachschau dazu geäußert, in … Betriebsprüfer dürfen im Rahmen der Prüfung Fotos mit ihrem Diensthandy für Beweiszwecke machen weiterlesen

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