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Finanzgericht Köln
22. 05. 2012
Nachweis der Vermietungsabsicht
Bei leerstehenden Immobilie ist es für eine steuerliche Berücksichtigung der Leerstandskosten in der Regel notwendig, zumindest die Vermietungsabsicht nachzuweisen, um die in der Zeit des Leerstands …
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