Finanzgericht Köln

22. 05. 2012

Nachweis der Vermietungsabsicht

Bei leerstehenden Immobilie ist es für eine steuerliche Berücksichtigung der Leerstandskosten in der Regel notwendig, zumindest die Vermietungsabsicht nachzuweisen, um die in der Zeit des Leerstands …

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