Einnahmen

09. 07. 2012

Aufwendungen für Arbeitsgerichtsprozess können Werbungskosten darstellen

Grundsätzlich gelten die mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten, selbst wenn diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen, als Werbungskosten zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.

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