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Einnahmen
09. 07. 2012
Aufwendungen für Arbeitsgerichtsprozess können Werbungskosten darstellen
Grundsätzlich gelten die mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten, selbst wenn diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen, als Werbungskosten zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.
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