berichtige Umsatzsteuervoranmeldung

02. 01. 2013

AStBV 2013: Berichtige Steueranmeldungen nur noch im Ausnahmefall als Steuerhin-terziehung zu behandeln

Durch die Änderung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren wird ab sofort nicht mehr jede berichtige Umsatz- oder Lohnsteueranmeldung als steuerliche Selbstanzeige behandelt

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