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berichtige Umsatzsteuervoranmeldung
02. 01. 2013
AStBV 2013: Berichtige Steueranmeldungen nur noch im Ausnahmefall als Steuerhin-terziehung zu behandeln
Durch die Änderung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren wird ab sofort nicht mehr jede berichtige Umsatz- oder Lohnsteueranmeldung als steuerliche Selbstanzeige behandelt
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