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beherrschende Gesellschafter
20. 02. 2013
Geschäftsführervergütung kann auch bei einer durch den Beirat bestimmten Vergütung als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren sein
Bislang wurde in der Regel die Auffassung vertreten, dass Geschäftsführervergütungen nur bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern verdeckte Gewinnausschüttungen sein können, wenn diese nicht fremdüblich sind. Hiervon weicht nun das Finanzgericht Münster ab.
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