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Arbeitnehmerschutz
30. 08. 2016
Eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung
Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Erfüllung seines Arbeitsverhältnisses entstehen, ist im Arbeitsrecht gegenüber anderen schuldrechtlichen Verträgen deutlich begrenzt, insofern gilt eine eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung. Es gilt der Grundsatz: Ein Arbeitsvertrag ist kein Kaufvertrag und auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer können und werden … Eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung weiterlesen
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