Abgeltungsteuer

19. 03. 2013

Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Grundsätzlich sind seit Einführung der Abgeltungsteuer individuelle Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften nicht mehr abziehbar, sondern gelten durch den Sparer-Pauschbetrag des § 20 Abs. 9 EStG als abgegolten, wenn nicht eine Ausnahme greift.

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