Vom Finanzamt vorausgefüllt

Nach einer Veröffentlichung des Bundesfinanzministerium (BMF) vom 15.7.2011 auf seiner Internetseite sollen die ersten Schritte zur vorausgefüllten Steuererklärung im Jahr 2013 umgesetzt werden.

Ziel ist es, jedem Steuerpflichtigen auf Basis der dem Finanzamt bereits vorliegenden Informationen (z.B. persönliche Daten, elektronisch übermittelte Lohndaten, von der Krankenkasse und der Rentenversicherung übermittelte Daten) eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung zu stellen, die im Idealfall nur noch unterschrieben werden muss.

Gleichzeitig soll voraussichtlich auch die elektronische Einreichung von Belegen ermöglicht werden. Die Finanzverwaltung erwartet hierdurch eine wesentliche Vereinfachung für den Steuerpflichtigen.