Betriebsprüfung
Die Betreuung einer steuerlichen Betriebsprüfung bedarf nicht nur fachlicher Kompetenz, sondern ebenso der „Betriebsprüfungserfahrung“, um den jeweiligen Betriebsprüfern auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei setzen wir auf unsere Kenntnisse aus der Betreuung von Betriebsprüfungen bei einer Vielzahl von Unternehmen angefangen beim kleineren Unternehmen (Vermietungsbetrieb, Arzt, Architekt etc.), der überregional tätigen Immobiliengesellschaft mit Tochtergesellschaften aller Rechtsformen bis hin zum großen Dienstleistungsunternehmen sowie dem international tätigen, börsennotierten Industrieunternehmen mit jeweils einem Jahresumsatz im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
Unsere Betreuungstätigkeit beginnt nicht erst mit dem Erscheinen des Betriebsprüfers, sondern mit der sorgfältigen Vorbereitung der Prüfung. Unsere Tätigkeit endet erst dann, wenn die Betriebsprüfung und ggf. geänderte Steuerbescheide mit dem für Sie bestmöglichen Ergebnis vorliegen. Ihr gutes Recht wird dabei durch entsprechende Gespräche mit den Betriebsprüfern – und wenn nötig – Rechtsbehelfe durchgesetzt.
Fehlende Beanstandungen durch die Betriebsprüfung stellen allerdings kein Zeichen für schlechte Steuerberatung oder Steuerklärungen dar, sondern zeigen, dass nicht alle, durch die Finanzverwaltung kritisch gesehenen Ansätze, aber durch die Rechtsprechung und Literatur akzeptierten Ansätze in den Steuererklärungen zu Ihren Gunsten berücksichtigt worden sein können.