Steuer-CDs führten zu vielen Selbstanzeigen
Der Ankauf eine Steuer-CD durch die Finanzverwaltung war in den letzten Jahren immer ein großes Thema in der Presse. Grund hierfür ist, dass auf diesen CDs regelmäßig die Namen und Daten von Anlegern mit Geldanlagen in der Schweiz und anderen Niedrigsteuerländern vermerkt waren. Hierdurch wurden viele Steuerpflichtige aus Angst vor Entdeckung zur Selbstanzeige getrieben.
Beweislast trotz Steuer-CD beim Finanzamt
In einem Urteil vom 20.4.2016 (14 K 14207/15) hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Finanzverwaltung beweisen muss, dass die Daten auf der Steuer-CD korrekt sind. Dies gilt dann, wenn der Steuerpflichtige behauptet, dass die Daten falsch sind und kein Geld angelegt war. Begründet wird dies u.a. damit, dass der Steuerpflichtige im Ergebnis gar keinen Negativbeweis erbringen kann, dass kein Geld angelegt war. Wenn dieses Urteil sich durchsetzt, wird die Finanzverwaltung sich mit der Verfolgung von Steuerhinterziehung deutlich schwerer tun als bislang.