Aktuelles
Vorsteuerabzug einer Holding
Voller Vorsteuerabzug einer Holding möglich? Lange Zeit war umstritten, ob der Vorsteuerabzug einer Holding aus anfallenden Kosten (z.B. Steuerberatung) möglich ist. Der Bundesfinanzhof hat in einem am 9. März 2016 veröffentlichten Urteil (XI R 38/12) unter Bezugnahme auf EuGH-Urteile entschieden, … Vorsteuerabzug einer Holding weiterlesen
WeiterlesenUmsatzsteuer bei Vermietung von Inventar
Die Vermietung von Grundstücken erfolgt ohne Umsatzsteuer. Dagegen unterliegt die Überlassung von Inventar, isoliert betrachtet, der Umsatzsteuer. Wird das Grundstück nebst Inventar vermietet, war bisher umstritten, ob die Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur Vermietung des Grundstücks steuerfrei ist. Der … Umsatzsteuer bei Vermietung von Inventar weiterlesen
WeiterlesenUmsatzbesteuerung der Vermietung von Flüchtlingsunterkünften
Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt vom 21. März 2016 gelten für die Vermietung von Flüchtlingsunterkünften grundsätzlich die Grundsätze wie für die Wohnraumvermietung. Erfolgt die Vermietung länger als 6 Monate, ist die Vermietung umsatzsteuerfrei, bei kürzer Vermietung umsatzsteuerpflichtig. Dabei ist … Umsatzbesteuerung der Vermietung von Flüchtlingsunterkünften weiterlesen
WeiterlesenVermietungsobjekt kann zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte werden
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs, welches am 20.4.2016 veröffentlicht wurde, wird ein Vermietungsobjekt für den Vermieter zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte, wenn innerhalb eines Jahres (aufgrund Renovierungen) 165-215 Fahrten zum Objekt erfolgten. In der Folge sind für die Fahrten zum Objekt … Vermietungsobjekt kann zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte werden weiterlesen
WeiterlesenUmsatzsteuer: keine Geschäftsveräußerung bei Immobilienverkauf durch Bauträger
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn der Bauträger nur Mieter für die zu verkaufenden Einheiten sucht und kurzfristig vor Übertragung der Wohnung als Vermieter auftritt.
WeiterlesenMit Spüle und Herd in der vermieteten Wohnung Steuern sparen
Der Austausch von Spüle und Herd in der vermieteten Wohnung stellt sofort abziehbare Werbungskosten dar.
WeiterlesenScheinselbständigkeit und neue Vorschriften zum Mindestlohn – die Hauptzollämter rücken aus
Die Kontrollen im Bereich Mindestlohn und Scheinselbständigkeit werden intensiviert!
WeiterlesenZahl der Selbstanzeigen trotz verschärfter Strafvorschriften hoch
Trotz Verschärfung der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige stellt diese immer noch ein wichtiges Instrument zur Erlangung der Straffreiheit dar.
Weiterlesen1%-Kfz-Nutzung beim Arbeitnehmer – Sämtliche vom Arbeitnehmer getragene Fahrzeugkosten abziehbar
Abweichend von der vorherrschenden Auffassung sind nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf sämtliche vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen für den PKW abziehbar, der vom Arbeitgeber der pauschalen Nutzungswertbesteuerung von 1% unterworfen wird. Dies gilt einerseits für die auf berufliche Fahrten entfallenden Kosten … 1%-Kfz-Nutzung beim Arbeitnehmer – Sämtliche vom Arbeitnehmer getragene Fahrzeugkosten abziehbar weiterlesen
WeiterlesenVerschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015
Zum 1. Januar 2015 sollen die verschärften Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung in Kraft treten. Positiv anzumerken ist, dass die Selbstanzeige weiterhin möglich bleibt. Allerdings werden die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen deutlich verschärft.
Als besondere Voraussetzung für strafbefreiende Wirkund der Selbstanzeige wird bei vorsätzlicher Steuerverkürzung/-hinterziehung gesetzlich geregelt, dass eine vollständige Selbstanzeige betreffend aller Steuern der 10 Kalenderjahre einzureichen ist. Dieses gilt unabhängig von der Schwere der Steuerhinterziehung und vom Eintritt der Strafverfolgungsverjährung.
Darüber hinaus werden die Strafzuschläge staffelweise erhöht. In Abhängigkeit von den hinterzogenen Steuern wird die bisherige Schwelle von bisher 50.000 EUR pro Steuerart und Veranlagungszeitraum auf nunmehr 25.000 EUR reduziert bei gleichzeitiger Anhebung des Zuschlagsatzes von 5 auf 10 % der hinterzogenen Steuern, ab 100.000 bis 1 Mio. EUR beträgt der Zuschlag dann 15 % und über eine Mio. EUR hinterzogenen Steuern pro Veranlagungszeitraum und Steuerart 20 %, um das Verfolgungshindernis zu erlangen.
Die tatsächliche Entrichtung der daneben fälligen Nachzahlungszinsen wird ebenfalls Voraussetzung dafür, dass die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung erlangt.
Eine Erleichterung und zugleich Rückbesinnung auf die alte Rechtslage tritt im Bereich Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung ein. Danach wird die Wirksamkeit einer Teilselbstanzeige in § 371 Abs. 2 a Abgabenordnung wieder durch die schon damals geltende Formulierung „soweit“ in der Gesetzesformulierung verankert.
Bei den Sperrgründen im Zusammenhang mit einer angekündigten oder bereits begonnenen Außenprüfung erfolgt eine Modifikation: Danach soll eine (in zeitlicher Hinsicht) partielle Selbstanzeige zulässig sein für Steuerstraftaten einer Steuerart, die nicht Gegenstand des sachlichen und zeitlichen Umfangs einer angekündigten oder durch Erscheinen des Amtsträgers bereits begonnenen Außenprüfung sind. Eine Verschärfung tritt allerdings für Anstifter oder Gehilfen ein. Für diese tritt die Sperrwirkung mit Bekanntgabe der Außenprüfung ein, gleich ob sie hiervon tatsächlich Kenntnis hatten.
Darüber hinaus werden die Anlaufhemmung modifiziert (die 10-Jahresfrist beginnt z.B. bei Kapitalerträgen aus außereuropäischen Staaten Zinsen erst deutlich später, so dass durchaus auch mehr als 10 Jahre rückwirkend in der Selbstanzeige zu erklären sein können) sowie weitere Sperrwirkungstatbestände aufgenommen. Für weitere Beratungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel A. Wolff als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.
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