Rentenbesteuerung: Auch dann Einkommensteuererklärung einzureichen, wenn das Finanzamt zuvor von Steuererklärungspflicht befreit hatte

Nach einem am 14. August 2013 veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 2013 (4 V 1522/13) wirkt eine in den Jahren vor 2005 durch das Finanzamt erteilte Befreiung von der Abgabe von Einkommensteuererklärungen bei Rentnern nicht in jedem Fall auch für die Jahre ab 2005. Im Jahr 2005 wurde die Rentenbesteuerung in Deutschland umgestellt, so dass regelmäßig ein höherer Teil der Renten zu besteuern ist als zuvor. Dadurch übersteigen die steuerpflichtigen Einkünfte von Rentnern oftmals die persönlichen Grundfreibeträge mit der Folge, dass tatsächlich Steuern anfallen und Einkommensteuererklärungen einzureichen sind. Die einmal vom Finanzamt Rentnern erteilte Befreiung von der Abgabe von Steuererklärungen gilt danach nicht für die Jahre ab Änderung der Rentenbesteuerung fort.