Regelbesteuerung von Zinsen aus Gesellschafterdarlehen verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Münster hat in seinem am 1. April 2014 veröffentlichten Urteil vom 22. Januar 2014 (12 K 3703/11 E) den Ausschluss des Abgeltungssteuersatzes für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG) als für verfassungsrechtlich nicht bedenklich beurteilt. Damit bleibt es dabei, dass Zinserträge aus Darlehen an die Kapitalgesellschaft, welche ein Gesellschafter bezieht, dem normalen Steuersatz unterliegen, während durch Nichtgesellschafter gewährte Darlehen beim Darlehensgeber weiterhin nur mit dem (regelmäßig) niedrigeren Abgeltungssteuersatz besteuert werden. Die Ungleichbehandlung der Zinsen bei Gesellschaftern und Nichtgesellschaftern stellt danach auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dar. Gegen das Urteil ist Revision am Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 15/14 anhängig.