Pauschalsteuer nach § 37b EStG auch bei Geschenken über EUR 35 an Geschäftsfreunde bald abziehbar?

Durch die Regelung des §37b EStG kann bei Geschenken an Geschäftsfreunde der Schenker durch die Übernahme einer Pauschalsteuer sicherstellen, dass der Beschenkte das Geschenk nicht versteuern muss. Bislang gilt nach dem BMF-Schreiben 29. April 2008, dass sich die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer auf Geschenke nach § 37b EStG als Betriebsausgabe danach richtet, ob die Aufwendungen für die Zuwendung als Betriebsausgabe abziehbar sind. Aktuell ist vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ein Verfahren anhängig (10 K 252/13), welches die Nichtabziehbarkeit der Pauschalsteuer bei nicht als Betriebsausgabe abziehbaren Geschenken (über EUR 35) zum Gegenstand hat. Begründet wird dies damit, dass sich die Nichtabziehbarkeit der Steuer nur aus der Verwaltungsauffassung, nicht aber dem Gesetz ergibt. Dies wird mit der Analogie zu den Regelungen der pauschalen Lohnsteuer bei Arbeitnehmern begründet. Auch bei Arbeitnehmern gilt eine Pauschalsteuer nur dann als zusätzlicher Arbeitslohn, wenn die Steuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Eine nicht auf den Empfänger abgewälzte Pauschalsteuer kann somit auch nicht als Einheit mit dem Geschenk gesehen werden und muss daher voll abziehbar sein.