Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer verfassungsgemäß?

Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 stellt der Gewerbesteueraufwand eine steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben dar.  Nachdem das Finanzgericht Hamburg in einem Urteil vom 29. Februar 2012 (1 K 48/12) daran zweifelt, ob die Streichung der Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe verfassungsgemäß ist, liegt diese Frage nun dem Bundesfinanzhof (1 R 21/12) vor. Begründet werden die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit damit, dass die Gewerbesteuer unzweifelhaft eine Betriebsausgabe darstellt, als solche aber den steuerpflichtigen Gewinn nach dem Gesetz nicht mehr mindert.