Neue Ermittlungen der Finanzämter gegen Credit Suisse Kunden

In den letzten Tagen und Wochen haben eine Vielzahl aktueller und frührerer Kunden der Credit Suisse Post von der Steuerfahndung erhalten. Darin werden die Steuerpflichtigen aufgefordert, die bisher vermeintlich nicht erklärten ausländischen Kapitalerträge nachzuerklären.

In dieser Aufforderung durch die Steuerfahndung wird vereinzelt auch darauf hingewiesen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich sei, soweit die Erträge in der angegebenen Frist nacherklärt werden würden. Dies lässt darauf schließen, dass das vorliegende Datenmaterial für die Steuerfahndung nicht ausreichend ist, um sicher eine Steuerverkürzung nachzuweisen und somit die Tat als noch nicht entdeckt gilt. Dies unterliegt abschließend jedoch der individuellen Beurteilung. Dennoch gilt unverändert der Grundsatz, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige vollständig sein muss, d.h., spätestens nach Aufforderung durch das Finanzamt alle bislang ggf. nicht erklärten steuerrelevanten Sachverhalte (nicht beschränkt auf Kapitaleinkünfte bei der Credit Suisse) offenzulegen sind.

Auch wenn das Finanzamt in den bekannten Fällen eine strafbefreiende Selbstanzeige noch zulässt, empfehlen wir, solche Schreiben der Finanzbehörden nicht erst abzuwarten. Darüber hinaus empfehlen wir auch in diesen Fällen, kurzfristig zu reagieren und entsprechende Beratungshilfen in Anspruch zu nehmen, um die Straffreiheit nicht zu gefährden.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne mit unserer Beratung.