Nachhaltige intensive Verkäufe bei eBay sind umsatzsteuerpflichtig

Bei Privatpersonen, die auf der Internet-Auktionsplattform eBay auf längere
Dauer und in erheblichem Umfang eine Vielzahl von Gegenständen veräußern,
unterliegen die erzielten Einnahmen der Umsatzsteuer (bei dem
zugrundeliegenden Urteil hatte ein Verkäufer innerhalb von 3 Jahren 1.200
Verkäufe getätigt). Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die
Veräußerung erfolgt (z.B. aus der Auflösung einer privaten Sammlung). Dies
hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen 1 K
3016/08). Dies wurde nun durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. April
2012 (V R 2/11, veröffentlicht am 16. Mai 2012) bestätigt.

Daneben beobachtet die Finanzverwaltung regelmäßig die Aktivitäten im
Internet und prüft, ob die Gewinne aus solchen Geschäften der Steuer
unterliegen.