Nachdem nun auch der Bundesrat der Minijob-Reform zugestimmt hat, steht nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten aus. Damit tritt die Reform zum 1. Januar 2013 in Kraft. Die Reform ist durch zwei Punkte geprägt. Zum Einen wird die Verdienstgrenze bei Minijobs auf EUR 450 monatlich erhöht. Daneben unterliegen ab 2013 neu begründete Minijobs grundsätzlich der vollen Rentenversicherungspflicht, sofern nicht explizit hierauf verzichtet wird (bisher unterlagen Minijobs nicht der Rentenversicherungspflicht, sofern nicht explizit hierzu optiert wurde). Weiterhin besteht jedoch eine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit.