Mindestlohn steigt ab 2019 – Vorsicht!

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1.1.2019 auf EUR 9,19 und ein Jahr später steigt der Stundenlohn dann auf EUR 9,35. Dies gilt auch beim sogenannten Minijob.

Mindestlohn – was bedeutet dies für mich?

Mindestlohn ist der Stundensatz, den Sie Ihren Mitarbeitern mindestens zahlen müssen. Bei einem Verstoß kann der Mitarbeiter gegen Sie vorgehen, aber auch weitere Konsequenzen drohen.

Gefahr bei Minijobs

Gleichzeitig bleibt die Entgeltgrenze beim Minijob unverändert bei EUR 450. Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern nur Mindestlohn? Ihre Minijobbler dürfen dann Jahr für Jahr weniger Stunden arbeiten, die Grenze für Minijobs wird nämlich nicht angepasst! Die Prüfungen gucken auch auf vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten. Dies bedeutet, dass Sie insoweit auch Ihre Arbeitsverträge anpassen müssen. Zudem hat eine Prüfung gute Kontrollmöglichkeiten: Aufgrund des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes müssen Sie detaillierte Stundenaufzeichnungen führen. Diese müssen Sie bei einer Sozialversicherungsprüfung oder einer Prüfung durch den Zoll vorlegen. Ein Verstoß hiergegen ist durch die Prüfung dem Zoll zu melden.

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