Durch die Verabschiedung des MicroBilG (Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften – Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG)) können für alle Abschlusszeiträume, welche nach dem 30.12.2012 enden (damit ggf. auch für den Jahresabschluss 2012), Erleichterungen beim Jahresabschluss eintreten.
Die unter die Erleichterung fallenden Kleinstkapitalgesellschaften werden wie folgt definiert:
Das Unternehmen ist nicht kapitalmarktorientiert und überschreitet an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht:
- EUR 350.000 Bilanzsumme,
- EUR 700.000 Umsatzerlöse und
- zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Folgende wesentliche Erleichterungen sieht das Gesetz vor:
- Befreiung von der Erstellung eines Anhangs, wenn notwendige Angaben unterhalb der Bilanz ausgewiesen werden
- Vereinfachte Gliederung des Jahresabschlusses
- Wahlrecht, ob der Abschluss nach dem bisherigen Verfahren offengelegt wird oder ob dieser nur beim Bundesanzeiger hinterlegt wird. In diesem Fall ist der Abschluss nicht mehr frei im Internet abrufbar, sondern nur nach entsprechender, kostenpflichtiger Anmeldung des Nutzers beim Bundesanzeiger.