Herstellung der Umsatzbesteuerungsgleichheit zwischen Soll- und Istbesteuerung

In einem am 5. Februar 2014 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (V R 31/12) wurde am Beispiel von Sicherheitseinbehalten in der Baubranche entschieden, dass die „Uneinbringlichkeit“ i.S. des Umsatzsteuerrechts auch bei langfristigen Zahlungseinschränkungen vorliegen kann, wie z.B. bei Sicherheitseinbehalten mit einer Laufzeit bis zur Auszahlung von 2 bis 5 Jahren. Durch die Anwendung der Grundsätze der Uneinbringlichkeit ist gewährleistet, dass der Unternehmer insoweit noch keine Umsatzsteuer aus den zwar in Rechnung gestellten, jedoch durch den Leistungsempfänger einbehaltenen Zahlungen abführen muss. Im Ergebnis kann hierdurch die, bei solch langfristigen Geschäften notwendige Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfallen und somit eine möglicherweise verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen umsatzsteuerlichen Soll- und Istbesteuerern unterbunden werden.