Gutachterkosten für Verkehrswertfeststellung

Neben den gesetzlich vorgesehenen, pauschalen Methoden zur Ermittlung des Grund­stückswertes bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht stets die Möglichkeit, den Grund­stücks­wert durch ein Gutachten nachzuweisen. Bei selbst­ge­nutz­ten Immo­bilien stellen die hierbei anfallenden Gut­achter­kos­ten nach einem Urteil des Finanz­gerichts Nürnberg vom 22. März 2012 (4 K 1692/11) keine steuerlich abziehbaren Nach­lass­verbindlichkeit dar. Anders kann dies bei vermieteten Grund­stücken sein. Bei diesen können die Gutachterkosten Wer­bungskosten darstellen.