In Deutschland leben ca. 16 Millionen Rentner, die derzeit befürchten müssen, Post vom Finanzamt oder gar der Steuerfahndung zu erhalten. Grund hierfür ist, dass seit dem Veranlagungszeitraum 2005 ein immer größer werdender Teil der Rente versteuert werden muss. Die Unwissenheit bei den Rentnern über diesen Umstand führt in der Folge zu Nachzahlungsforderungen durch das Finanzamt, die umso höher werden, wenn neben der Rente noch weitere Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen oder Zinsen (bis 2008)) bezogen werden.
Darüber hinaus schaltet sich vermehrt die Steuerfahndung bei derartigen Sachverhalten ein und geht in der Regel davon aus, dass eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vorliegt. Entsprechende Schreiben von Finanzämtern liegen uns vor. Dies führt zu erheblichen persönlichen Belastungen bei den Betroffenen.
Wir empfehlen daher dringend die Überprüfung möglicher steuerpflichtiger Rentenzahlungen, da davon auszugehen ist, dass spätestens nach der Bundestagswahl die Ermittlungsintensität von Finanzamt und Steuerfahndung nochmals erheblich steigt.
Eine Möglichkeit zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen ist auch in diesen Fällen die Nacherklärung derartiger steuerpflichtiger Einkünfte und die sofortige Entrichtung der hierauf anfallenden Steuern (strafbefreiende Selbstanzeige).