Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet

Am 5. April 2012 haben Deutschland und die Schweiz in Bern ein Ergänzungsprotokoll zum gemeinsamen Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt unterzeichnet. Das Protokoll führt zu Anpassungen und Erweiterungen des Abkommens. Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Erhöhung der im Rahmen der pauschalen Nachversteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen anzuwendenden Bandbreite der Steuersätze von 19 bis 34 Prozent auf 21 bis 41 Prozent, je nach Umfang des betroffenen Kapitalvermögens.
  • Einbeziehung von nach dem Inkrafttreten des Abkommens auftretenden Erbfällen. Sofern die Erben nicht einer Offenlegung gegenüber den deutschen Steuerbehörden zustimmen, wird eine Steuer in Höhe von 50 Prozent erhoben und an Deutschland abgeführt.
  • Erhöhung der Zahl der möglichen Auskunftsersuchen im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches nach dem Steuerabkommen von maximal 999 auf maximal 1.300 Fälle innerhalb eines Zweijahreszeitraums.
  • Die Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger aus der Schweiz in Drittstaaten wird bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung möglich sein. Insofern wurde der Stichtag vom 31. Mai 2013 auf den 1. Januar 2013 vorgezogen.