Nachdem es bisher aus technischen Gründen verschoben war, tritt das ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)-Verfahren nun ab dem Jahr 2013 tatsächlich in Kraft. Für den Arbeitgeber sind beim Lohnsteuerabzug der Mitarbeiter daher nicht mehr die Lohnsteuerkarten auf Papier (welche letztmals für 2010 ausgegeben wurden), sondern die zentral elektronisch gespeichterten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge) eines jeden Arbeitnehmers relevant. Diese müssen durch die Arbeitgeber elektronisch abgerufen werden. Hierbei werden die bislang auf die Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge jedoch nicht automatisch in das neue Verfahren über, sondern deren Eintragung für das Jahr 2013 ist beim Finanzamt neu zu beantragen. Steuerpflichtige können ihre zum 1. Januar 2013 gültigen persönlichen „ELStAM“ nach einmaliger kostenfreier Registrierung im ElsterOnline-Portal einsehen.
Allerdings müssen die Arbeitgeber das neue Verfahren noch nicht zwingend ab dem 1. Januar 2013 anwenden, die Anwendung muss jedoch spätestens mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres 2013 erfolgen.