Elektronische Steuererklärungsübermittlung auch bei nur geringen Gewinneinkünften

Bei Bezug von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ist nach der seit 2011 geltenden Regelung vorgesehen, dass die Steuererklärungen nur noch elektronisch übermittelt werden dürfen. Dies gilt selbst dann für die gesamte Steuererklärung, wenn die entsprechenden Einkünfte nur sehr gering sind (selbst bei geringer Beteiligung an einem gewerblichen Fonds.