Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird weiter verschärft!

Nach weiteren Beratungen von Bund und Ländern zeichnet sich die Verschärfung für die strafbefreiende Selbstanzeige in Form einer Fristverlängerung sowie einer Erhöhung des Zuschlags auf den Hinterziehungsbetrag ab.

Noch tritt für Steuersünder Straffreiheit ein, wenn in einer Selbstanzeige rückwirkend für fünf Jahre alle falschen Angaben berichtigt wird. Diese Frist soll nun verdoppelt werden. Insofern muss der Steuersünder in Zukunft sämtliche nicht erklärten Erträge für zehn Jahre nachdeklarieren und die Steuern hieraus nachentrichten .

Darüber hinaus soll bei einem hinterzogenen Betrag von mehr als 50.000 Euro der bisherige Strafzuschlag von fünf Prozent auf zehn Prozent verdoppelt werden. Weitere Erhöhungen des Strafzuschlages sind nicht ausgeschlossen, insbesondere bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung sollen ggf. zukünftig 25 Prozent erhoben werden. Die Zuschläge fallen zusätzlich zu den Hinterziehungszinsen von 6% p.a. an.

Weitere Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Allerdings erscheint die Änderung der Haftstrafen zunächst vom Tisch zu sein. Danach bleibt es zunächst dabei, das Steuersünder ab 100.000 Euro mit Haftstrafen auf Bewährung rechnen müssen. Ab einer Million Euro hinterzogener Steuern drohen Haftstrafen von mindestens zwei Jahren. Bewährungsstrafen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in derartigen Fällen dann nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Auf politischer Ebene besteht weitgehend Einigkeit über ein solches Vorgehen, Ende März 2014 sollen die Länderfinanzminister hierüber noch einmal beraten. Die Verschärfungen könnten Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.