Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg haben am 23. April 2012 in Berlin ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Hierbei erfolgte eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Abkommens. Grundlage für das aktualisierte Doppelbesteuerungsabkommen ist das Musterabkommen der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development).
Mit der Heranziehung des Musterabkommens der OECD stellt die Unterzeichnung einen weiteren Schritt im Hinblick auf die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen dar. Insofern haben die Parteien in Artikel 25 des Abkommens nochmals detailliert den Informationsaustausch geregelt und die „große Auskunftsklausel“ bekräftigt. Daher ist für die Zukunft mit einem umfangreichen und beschleunigten Informationsaustausch im Rahmen von Besteuerungsfragen zu rechnen. Ein etwaig bestehendes Bankgeheimnis kann einem Auskunftsersuchen nicht entgegen gehalten werden.
Darüber hinaus sollen die beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehungen durch das Abkommen gestärkt und die Rechtssicherheit gefestigt werden. Eine der wichtigen Neuerungen ist die Senkung der Quellensteuersätze bei den Dividenden. Zudem enthält das Abkommen eine Regelung zur Besteuerung von Ruhegehältern aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden.