Mit dem am 14. Februar 2014 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2014 (1 BvR 1656/09) hat das Gericht einen Zweitwohnungsteuertarif, der einen sinkenden Steuersatz bei Erhöhung der Bemessungsgrundlage (statt eines feststehenden Prozentsatzes) als Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG beurteilt. Begründet wird dies damit, dass ein solch sinkender Steuersatz das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, was auch nicht durch Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse gerechtfertigt ist.