Bußgelder und Strafen bei verspäteter Einreichung

Nach den aktuellen internen Anweisungen der Finanzverwaltung kann grundsätzlich jede verspätet eingereichte Steueranmeldung oder –erklärung wie eine Steuerhinterziehung behandelt werden und ein Bußgeld oder eine Strafe auslösen. Selbst bei nur geringer Fristüberschreitung sollte daher stets im Voraus eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.