Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages sowie der Änderung des Reisekostenrechts und des Unternehmenssteuerrechts zugestimmt.
Danach soll der Grundfreibetrag ab dem 1. Januar 2013 rückwirkend um EUR 126 und ab dem Jahr 2014 um weitere EUR 224 erhöht werden, wodurch Bezieher kleiner Einkommen entlastet werden.
Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein. So sind u.a. die Verpflegungsmehraufwendungen dann nur noch 2-stufig nach Abwesenheitsdauer gestaffelt und bei den Kosten einer doppelten Haushaltsführung gilt dann keine Begrenzung der Wohnfläche der 2. Wohnung mehr, sondern es gilt ein monatlicher Höchstbetrag für den abziehbaren Betrag der Wohnungskosten am Tätigkeitsort.
Bei den Unternehmenssteuern wird der Höchstbetrag des Verlustrücktrags auf EUR 1 Mio. verdoppelt und die Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags bei Organschaftsverhältnissen vereinfacht. So gilt die Gewinnabführung entsprechend eines ordnungsgemäß festgestellten Jahresabschlusses stets als zutreffend. Verfahrensrechtlich werden die Einkünfte der Organgesellschaften sodann gesondert und einheitlich festgestellt, was bisher nur ohne Bindungswirkung durch die Finanzbehörden erfolgte.