In vier am 10. Juli 2013 veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof zur privaten Nutzung von Dienstwagen entschieden. Danach ist stets dann eine Privatnutzung anzunehmen und nach der 1%-Regelung zu versteuern, wenn nicht ein Privatnutzungsverbot arbeitsvertraglich geregelt ist oder ein Fahrtenbuch geführt wird. Bisher konnte es zur Vermeidung des Ansatzes einer Privatnutzung ausreichen, dass die nicht erfolgende Privatnutzung begründet vorgetragen wurde. Nun reicht nach Auffassung des Gerichts, schon die Möglichkeit, den Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen.