Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung abziehbar

Bislang sind nur die Beiträge zur Krankversicherung vollständig steuerlich abziehbar, sofern diese der Basisabsicherung dienen. Nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 16.11.2011 (X R 15/09) grundsätzlich per Urteil entscheiden hat, dass eine beschränkte Abziehbarkeit der Beiträge zulässig ist, beschäftigt sich nunmehr in nächster Instanz das Bundesverfassungsgericht mit der Abziehbarkeit der Beiträge,