14. 09. 2016

Der Verkauf von Schrottimmobilien kann gewerbsmäßiger Betrug sein

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 08.10.2014 (Az. 1 StR 359/13) mit der Frage befasst, ob der Verkauf von sogenannten Schrottimmobilien den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllt. Bei der Entscheidung wurde das Augenmerk auf die betrugsrelevante Täuschung im Falle … Der Verkauf von Schrottimmobilien kann gewerbsmäßiger Betrug sein weiterlesen

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29. 07. 2016

Anwendungserlass zur Berichtigungserklärung gemäß § 153 AO

Das Bundesministerium der Finanzen hat in dem neuen Anwendungserlass für § 153 Abgabenordnung (AO) versucht, das Spannungsverhältnis zwischen einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO und der Berichtigungserklärung gemäß § 153 AO zu lösen und einheitliche Maßstäbe für die Bewertung herauszugeben. Hintergrund … Anwendungserlass zur Berichtigungserklärung gemäß § 153 AO weiterlesen

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09. 06. 2016

Probleme beim Immobilienkauf wegen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Seit März 2016 sind die deutschen Banken auf Grund der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet, erheblich höhere Anforderungen für eine Kreditvergabe zu stellen, was den geplanten Immobilienkauf gefährden könnte. Hintergrund hierfür soll der Verbraucherschutz sein. Der Kunde soll vor einer finanziellen Überlastung geschützt … Probleme beim Immobilienkauf wegen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie weiterlesen

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07. 05. 2016

Brandsanierer im Fokus des 13b UStG. Erstattungsmöglichkeiten der Subunternehmer gegenüber den Auftraggebern.

Die Sanierungsbranche steht seit längerem im Fokus der Ermittlungsbehörden und es werden vermehrt wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren vor den Landgerichten entschieden. Hierbei standen zumeist Subunternehmer der großen Branchenriesen im Mittelpunkt, welche auf Grund unsachgemäßer oder falsch ausgestellter Rechnungen erhebliche Steuernachzahlungen erbringen mussten … Brandsanierer im Fokus des 13b UStG. Erstattungsmöglichkeiten der Subunternehmer gegenüber den Auftraggebern. weiterlesen

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20. 03. 2015

Scheinselbständigkeit und neue Vorschriften zum Mindestlohn – die Hauptzollämter rücken aus

Die Kontrollen im Bereich Mindestlohn und Scheinselbständigkeit werden intensiviert!

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18. 03. 2015

Zahl der Selbstanzeigen trotz verschärfter Strafvorschriften hoch

Trotz Verschärfung der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige stellt diese immer noch ein wichtiges Instrument zur Erlangung der Straffreiheit dar.

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20. 10. 2014

Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015

Zum 1. Januar 2015 sollen die verschärften Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung in Kraft treten. Positiv anzumerken ist, dass die Selbstanzeige weiterhin möglich bleibt. Allerdings werden die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen deutlich verschärft.

Als besondere Voraussetzung für strafbefreiende Wirkund der Selbstanzeige wird bei vorsätzlicher Steuerverkürzung/-hinterziehung gesetzlich geregelt, dass eine vollständige Selbstanzeige betreffend aller Steuern der 10 Kalenderjahre einzureichen ist. Dieses gilt unabhängig von der Schwere der Steuerhinterziehung und vom Eintritt der Strafverfolgungsverjährung.

Darüber hinaus werden die Strafzuschläge staffelweise erhöht. In Abhängigkeit von den hinterzogenen Steuern wird die bisherige Schwelle von bisher 50.000 EUR pro Steuerart und Veranlagungszeitraum auf nunmehr 25.000 EUR reduziert bei gleichzeitiger Anhebung des Zuschlagsatzes von 5 auf 10 % der hinterzogenen Steuern, ab 100.000 bis 1 Mio. EUR beträgt der Zuschlag dann 15 % und über eine Mio. EUR hinterzogenen Steuern pro Veranlagungszeitraum und Steuerart 20 %, um das Verfolgungshindernis zu erlangen.
Die tatsächliche Entrichtung der daneben fälligen Nachzahlungszinsen wird ebenfalls Voraussetzung dafür, dass die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung erlangt.
Eine Erleichterung und zugleich Rückbesinnung auf die alte Rechtslage tritt im Bereich Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung ein. Danach wird die Wirksamkeit einer Teilselbstanzeige in § 371 Abs. 2 a Abgabenordnung wieder durch die schon damals geltende Formulierung „soweit“ in der Gesetzesformulierung verankert.

Bei den Sperrgründen im Zusammenhang mit einer angekündigten oder bereits begonnenen Außenprüfung erfolgt eine Modifikation: Danach soll eine (in zeitlicher Hinsicht) partielle Selbstanzeige zulässig sein für Steuerstraftaten einer Steuerart, die nicht Gegenstand des sachlichen und zeitlichen Umfangs einer angekündigten oder durch Erscheinen des Amtsträgers bereits begonnenen Außenprüfung sind. Eine Verschärfung tritt allerdings für Anstifter oder Gehilfen ein. Für diese tritt die Sperrwirkung mit Bekanntgabe der Außenprüfung ein, gleich ob sie hiervon tatsächlich Kenntnis hatten.

Darüber hinaus werden die Anlaufhemmung modifiziert (die 10-Jahresfrist beginnt z.B. bei Kapitalerträgen aus außereuropäischen Staaten Zinsen erst deutlich später, so dass durchaus auch mehr als 10 Jahre rückwirkend in der Selbstanzeige zu erklären sein können) sowie weitere Sperrwirkungstatbestände aufgenommen. Für weitere Beratungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel A. Wolff als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.

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26. 03. 2014

Neue Ermittlungen der Finanzämter gegen Credit Suisse Kunden

Derzeit werden verstärkt Credit Suisse Kunden durch die Steuerfahndung angeschrieben und zurOffenlegung bzw. Nacherklärung evtl. Geldanlagen bei der Credit Suisse aufgefordert.

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10. 03. 2014

wolffsaemannzündel im Interview bei RTL und n-tv

Heute Morgen ist Herr Daniel A. Wolff zum Prozessauftakt gegen Uli Hoeness bei RTL im Interview zu sehen.

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09. 03. 2014

Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird weiter verschärft!

Das Positive: auch zukünftig ist die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung möglich, nur werden die Voraussetzungen hierfür weiter verschärft.

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